Schweizer Vaterrecht folgt Völkerrecht gegen Menschenrechte von Mutter und Kind
Bundesgericht liefert eine Schweizerin mit Kind einem serbischen Schläger aus
In der vorletzten Weltwoche findet sich ein für das ansonsten mit Bildern von Tussipussis Marke Edel-Girlybranche für den gehobenen Herrenbedarf ausgestattete Männerhaus der Weltwoche seltenes Foto einer jungen Mutter mit Kind, einer Fotographin aus dem Tessin, über deren skandalöse Behandlung durch die Schweiz ein Artikel von Alex Baur berichtet. Die Weltwoche berichtete bereits am 10.03.2010 über diesen Fall:
Weil sie ohne Erlaubnis ihres gewalttätigen Gatten Serbien verliess, liess das Bundesgericht eine Schweizerin mit ihrem Baby nach Belgrad zurückschaffen. Die Erfüllung internationaler Abkommen ist der Justiz wichtiger als der Schutz einer bedrohten Frau (Volltext nur für Abonnenten)
Völkerrecht gegen Menschenrecht von Mutter und Kind
Die Ausweisung einer Schweizerin mit ihrem Kleinkind zum Kindesvater nach Belgrad ist ein skandalöser Fall von Schweizer Justiz, der von der Weltwoche (Ausgabe vom 11.3. 10) aufgedeckt wurde und von der Schweizer Linkspresse, die mit ausländischen Kriminellen gegen Schweizer Bürger sympathisiert, ignoriert wird. Wie in der Weltwoche 50/10 unter dem Titel „Deportiert nach Belgrad“ zu lesen war, wurde die Tessinerin Jacqueline Haener, die sich nach kurzer Ehe von ihrem gewalttätigen Mann, einem Serben, scheiden lassen wollte und von Belgrad aus mit ihrem kleinen Sohn Miro schon in ihre Schweizer Heimat zurückgekehrt war, am 15. Dezember 2009 zusammen mit dem 20 Monate alten Kind nach dem Willen des Kindesvaters nach Belgrad ausgeschafft.
Das Bundesgericht in Lausanne hatte sich damit Wunsch des Gewalttäters, der die Frau schlug, gebeugt und sie mit dem Kleinkind dem Schlägertyp frei Haus zurückgeliefert, obwohl Mutter und Kind Schweizer Staatsbürger sind. Eine Ungeheuerlichkeit, wie schon ein Beitrag im Kommentarbereich der Weltwoche vom 12. März.10 klarstellte:
· Romano Z: Ein klarer Verstoss gegen Art. 25 / Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung unserer Bundesverfassung.
· 1. Schweizerinnen und Schweizer dürfen nicht aus der Schweiz ausgewiesen werden; sie dürfen nur mit ihrem Einverständnis an eine ausländische Behörde ausgeliefert werden.
· 3. Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht.
In vollem Wissen, dass die Frau vor der Gewalttätigkeit des Mannes (nach übereilter Eheschliessung wegen Erwartung eines Kindes) geflüchtet war, hat das Bundesgericht sie mit demt Kind an den Schläger ausgeliefert, und zwar mit Berufung auf das sog. Haager Übereinkommen, das bei Trennung der Eltern den Verbleib des Kindes im „gewohnten Umfeld“ vorsieht, bis definitiv über das Sorgerecht entschieden sei. Baur schreibt, die Richter und Beamten hätten in ihrem blinden Bestreben, die Schweiz als Musterschüler zu präsentieren, alle Faktoren ignoriert, welche die Verbannung nach Belgrad zum grausamen Experiment machen, womit die Unmenschlichkeit dieses Justizakts klar benannt wird.
Schon der erste Bericht der Weltwoche zu diesem Fall hatte bei human denkenden und empfindenden Lesern Empörung ausgelöst. So schrieb Niklaus Amman, em. Prof., Neuchâtel, 11.3.10:
Da muss man sich als Schweizer wirklich schämen für ein solch unmenschliches Bundesgericht, eine Schande. Ich helfe gerne mit, eine Petition zu organisieren. Solchen Ordnungs-Faschismus haben wir auch im zweiten Weltkrieg zur Genüge erlebt, aber jetzt schreiben wir das Jahr 2010, die ganze Geschichte ist kaum zu glauben und empört mich zutiefst.
Inzwischen ist wieder Weihnachtzeit, ein Jahr nach dieser skandalösen Ausweisung der Schweizerin, die noch immer in Belgrad unter unwürdigen Umständen auf ihre Scheidung warten muss - von der Schweiz gegenüber den Anwaltskomplizen des Mannes wider alles auch hier geltende Recht im Stich gelassen und einem Gewalttäter legal ausgeliefert, dem die Schweiz auch noch eine Anwältin zur Seite stellte. Unglaublich? Für uns nicht so ganz.
Alle Schwerkriminellen bekommen in der Schweiz bekanntlich jede Anwaltsunterstützung gratis, nach der 2011 in Kraft tretenden Strafprozessordnung sogar unmittelbar nach einem Delikt noch vor dem Verhör durch die Polizei, das der Anwalt nach Gutdünken behindern kann. Denn der Täter darf zufolge dieser Mentalität der Täterschützer nach getaner Tat, bei der allein sein Recht gegenüber dem Opfer galt, nicht mit den Zwangsmitteln des Staates konfrontiert werden – nachdem das Opfer seiner Brutalität allein ausgesetzt war. Gleich nach seiner Verhaftung ist er auf Verlangen der fürsorge eines Verteidigers zu übergeben, damit er nicht nach vollendetem Verbrechen wie das Opfer der Härte des Gesetzes begegnen muss, was für die linke Täterschutzjustiz, die im Täter das Opfer seiner Verhaftung erblickt, als Zumutung gilt.
Von dieser Mentalität ist auch der Entscheid der Schweizer Justiz in diesem Zivilrechtsfall der Scheidung geprägt, die dem Prügelvater noch eine Anwältin zur Seite stellt, damit der Schlägertyp, der über genügend eigene Mittel für einen Anwalt verfügte, auch genügend Unterstützung gegen die geschlagene Frau bekam. Schweizer Justiz im Dienst von Frauen-prüglern. .
Die Schweiz erweist sich mit diesem Fall aber nicht nur als Müsterschülerin der EU, die Ausländer bevorteilt und Schweizerbürgern die nötige Hilfe verweigert mit der Anwendung von „Völkerrecht“ wider Menschenrecht und wider die Pflicht, ihre eigenen Bürger zu schützen, wie Alex Baur zu Recht deutlich macht, sondern dieser Fall von Unterstützung des Gewalttäters gegen die Frau ist auch beispielhaft für die gesamte Täterhüterordnung, die von den linken Kriminellenfreunden systematisch ausgearbeitet und ausgebaut wurde.
Das ist nicht nur Ordnungsfaschismus, wie der Emeritus aus Neuchâtel so treffend schreibt, dem voll zuzustimmen ist, es geht noch darüber hinaus: es ist die Ordnung des Geschlechts-faschismus, die Ordnung des Männerfaustrechts, die den prügelnden Mann unterstützt und die Frau ihm aussetzt. In vollem Wissen um die Fluchtgründe dieser Mutter, die auch ihr Kind vor ihm in Sicherheit zu bringen versucht. Wie sieht denn das „gewohnte Umfeld“ mit dem Mann aus, der die Mutter prügelt, womöglich in Gegenwart des Kindes!
Das ist mehr als Ordnungswahn und Musterschülertum, das ist die alte patriarchale Gewalt-komplizenschaft der Mittäter und willigen Helfer des Herrenmenschenrechts, des patriarchal geheiligten Männergewaltrechts im Gewand allerhöchster Gerichtsbarkeit und Behörden-vollmacht im Rechtsstaat. Hier handelt es sich auch nicht nur, wenn auch primär, um die Begünstigung des Ausländers gegenüber einer Schweizer Bürgerin, was schon skandalös genug ist, sondern um die Unterstützung eines Frauenprüglers gegenüber der ihm rechtlos ausgesetzten Frau. Der patriarchale Unrat, der in den Hirnen dieser Unrechtshüter brodelt, wird durch die Privilegierung des Ausländers noch angereichert.
Im Fall von ausländischen Frauen, die z..B nach Schariarecht von ihren Männern ganz legal korangerecht geschlagen oder zwangsverheiratet werden, gilt dieser Schweizer Rechtsschutz, den der Ausländer in Belgrad von der Schweiz erhält, auch für die Migrantin nicht, die das Schweizer Recht der Scharia überlässt. Insofern wäre der Artikel der Weltwoche noch zu ergänzen: hier hat das Schweizer Recht zugeschlagen, - mit einer krassen Privilegierung des Ausländers gegenüber der Schweizerin, was der Artikel klar aufzeigt und beanstandet, und zugleich mit einer krassen Begünstigung des Schlägers gegenüber der geschlagenen Ehefrau.
Das Gegenbeispiel, das Baur anführt, vom Schweizer Mann, der an eine umgekehrt ins Ausland abgereiste Frau mit Kind zahlen muss, entkräftet diesen penetranten Sachverhalt der Männergewaltgunst für die Gewaltbrunst nicht; die wird erstens mit jeder der zahlreich tolerierten, auch in der Schweiz nicht strafverfolgten Zwangsehen belegt - es existiert nicht einmal der Ansatz zu deren Strafverfolgung, gegen welche die islamservile Justiz geltend macht, der Tatbestand sei so schwer zu ermitteln; im Dunstkreis der Kreiskommission denkt man gar nicht daran, dazu zu ermitteln - und zweitens ist zu bedenken: Wenn der Schweizer Mann, der soviel zahlen muss in die Tschechei, ein Gewalttäter gewesen wäre, wäre ihm das Wohlwollen der Justiz gewiss gewesen, und die Frau hätte nicht ohne weiteres die Schweiz verlassen dürfen. Man hätte ihr vermutlich erklärt: ein Vater sei in jedem Fall besser für das Kind als kein Vater, und man dürfe einen Mann, der seine Sorge um das Kindeswohl nur in Form von Tätlichkeiten ausdrücken könne, doch nicht diskriminieren u. drgl. Wenn dieses Gewaltargument im Scheidungsfall entfällt, ist die Schweizer Justiz vielleicht weniger ums Vaterwohl besorgt, denn die primäre Sorge der linken Justiz gilt nun mal dem Gewalttäter, der das grösste Wohlwollen auf sich zieht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der erwähnte geschiedene Schweizer, der Alimente an die Frau in Tschechien zu zahlen hat, sehr viel weniger zahlen müsste, wenn er gewalttätig gewesen wäre. Dann hätte die Schweizer Justiz auch ihm einen Anwalt gratis zur Seite gestellt, und einen Therapeuten dazu, falls er die Frau behandlungsreif geschlagen hätte, damit er auch gut behandelt würde, und zwar auf Staatskosten. Das ist das Täterschutzgesetz, das auch ungeschrieben angewendet wird und in der neuen Strafprozessordnung sich exemplarisch niederschlägt (als Fortschritt gefeiert).
Im Fall gewalttätiger Väter herrschte Willkür wie in Baselland, wo vor einigen Jahren ein Gericht eine Frau, die sich mit Kind vor dem Mann, einem Gewaltkriminellen, in Sicherheit zu bringen versuchte, verurteilte, ihm den Säugling (!) zu Besuch ins Gefängnis zu bringen. Die Frau tauchte mit dem Kind unter. Der Chef der Kinderpsychiatrie von BL, ein gewisser Herr Klitzig, erklärte dazu: ein Vater sei in jedem Fall besser als kein Vater. So das Motto der Schweizer Vaterschutzjustiz. Ein Prügelvater ist besser als keiner, ein pädophiler Vater ist besser als keiner, der Gewalttäter im Haus ist besser als kein Herr im Haus. Alles klar? Aus dieser Willkürjustiz ist inzwischen die gesetzliche Regel geworden, die automatischen (EU-konforme) „gemeinsame Sorge“.
Es handelt sich nicht etwa um einen „Einzelfall“. Es handelt sich um ein Prinzip, das Gesetz geworden ist. Und zwar via EU-Recht, das jetzt den Vater ab Geburt auch eines unehelichen Kindes und gegen den Willen der Mutter zur „gemeinsamen Sorge“ ermächtigt, wo keine Gemeinsamkeit ist und keine Sorge vorhanden war. Unter der Maske der Gleichberechtigung erscheint der Vaterrechtsgott mit seinen vielen Gehilfinnen zur Linken und holt zum finalen Schlag gegen die Mütter aus, die sich angeblich nicht von Vätern als Tätern unterscheiden. Damit erweist die linke Gleichheitsideologie dem alten Vatergewaltrecht den allerletzten Hurendienst. Die ab ovo mütterfeindliche Linke hat mit diesem „Gleichheits“recht das Vaterrecht perfektioniert und die Mütterentrechtung vollendet.
Die Begründung der ordnungsfaschistischen Schweizer Behörden für die Auslieferung der Frau in Scheidung an ihren Schläger unter dem Vorwand des „gewohnten Umfelds" lautete, die Schläge seien „bloss gegen die Mutter gerichtet gewesen, nicht aber gegen den Sohn“.
Wer ist die verkommenen Kreatur, die im Namen der Schweizer Justiz spricht: der Mann prügelt ja nur die Mutter, deshalb darf man sie ihm mit dem Kind ausliefern? Und wer ist die moralisch verluderte Person, die diese Monstrosität durch ihr korrupt kollegiales Schweigen billigt?! Das Schweigen der Behörden deckt die Komplizenschaft der Mittäter. Schlägerväter werden privilegiert, Mutterrechte werden eliminiert, so noch vorhanden. Die jüngeren Götter haben gesiegt, und sie ist danach, ihre gewaltverpestete Welt. (Anm.: Das laut Weltwoche risikofreudige Geschlecht verantwortungsloser Väter hat über das sicherheitsliebende gesiegt. Immerhin hat die Weltwoche kürzlich doch herausgefunden, dass das Sicherheits-bedürfnis nicht nur eine weibliche faiblesse ist, sondern eine ehrenwerte, weil nationale Eigenart...).
Der Zynismus der Behörden, die hier Tatbeihilfe bieten, so unglaublich das ist, liegt ganz auf der Linie des geltenden Vaterrechts, das neustens jedem Kindesvater, auch unehelichen, frisch ab Geburt die „gemeinsame Sorge“ zuschanzt, egal ob der Typ sich je um das Kind der Frau, die er nicht geheiratet hat, gesorgt hat, egal wie asozial oder kriminell er sein mag, ob er ein Sadist oder ein Pädosexueller ist, egal, der Mann erhält das automatische Recht, gleich ab Geburt ohne jeden Nachweis der leisesten Sorge, frei von jeder Spur von Verantwortung das Leben von Mutter und Kind hinfort kontrollieren zu können, die Frau nach Belieben schikanieren und terrorisieren zu dürfen, über ihren Aufenthalts- und Arbeitsort, Schulart des Kindes zu bestimmen und was immer ihm an nie gehabten Sorgen ums Wohl des Kindes noch alles einfallt.
Nach den womöglich guten Gründen, warum eine Mutter nach der Scheidung sich weigern mag, mit der „gemeinsamen Sorge“ sich eine Gemeinsamkeit aufoktroyieren zu lassen, die keine mehr ist und die der Mann erst nach der Trennung als Vatersorge für sich entdeckt und beansprucht, nachdem die Gemeinsamkeit der Familie ihm vorher nicht soviel wert war (oder ist immer die Frau schuld, wenn letztere zerstört wird?), nach diesen Gründen wird nicht erst gefragt. Es waren SP-Politikerinnen und Anwältinnen, die am neuen Sorgerecht Kritik übten. Ob die linken Frauen langsam merken, wohin die bescheuerte Gleichheitsideologie führt? Es führt in die Sackgasse des guten alten Vaterrechts, es treten schon die neuen Primitivo-Anti-feministen von der Zuhälterbranche auf den Plan, die jetzt von „Gleichberechtigung“ reden und ihre alten Herrenrechte meinen.
Es ist die nackte Fratze der modernen Vaterrechts, ausgeheckt auf der ideologischen Basis der Gleichheitsdoktrin, nach der jeder Gewalttäter, jeder natural born pedophile gleich ist wie eine Mutter, die ihr Kind vor ihm zu retten versucht. Und ein jeder Gewaltlüstling ist gleich wie alle, die einen Bogen um ihn machen - für die linke Kriminellenschutztruppe eh die Hauptverdächtigen. Die Zwangs-„Gemeinsamkeit“ des automatischen Sorgerechts nach Scheidung müsste für ein liberales Blatt, dass sich seiner Hochschätzung der individuellen Freiheit rühmt, ja ein Thema sein, aber so ist die Freiheit im Männerhaus der „Weltwoche“ wohl nicht gedacht - der Artikel von Baur ist da schon eine Ausnahme, bemerkenswert frei von dem dort üblichen sexistischen Haut goût und der Pennälermentalität, die sich optisch in den Pin-up-Girlies vom Dümmelformat tummelt, mit denen das Blatt nur so bestückt ist.
Anm.: In der Schweiz ist man bereits verdächtig, wenn man einen Bogen macht um einen Zeitgenossen, mit dem man nichts oder nichts mehr zu tun haben möchte; wenn man bzw frau gar vor einem Gewalttäter flüchtet, statt auf ihn „zuzugehen“, wie diese zwitschernden Moderatorinnen den Opfern von Sexualdelikten die Unappetitlichkeiten unerwünschter Nähe zweifelhafter Nächster schmackhaft machen wollen. Man hat gefälligst „gespröööchsb"ereit zu sein. (Mit wem!) Auch diese bizarren Weiber im Zürcher Sozialamt, die einen korrekt arbeitenden Beamten der anti-feministischen Blicke (!) beschuldigten und von seinem Job wegmobbten, weil er ihnen begreiflicherweise aus dem Wege ging - eine Tragigroteske, die Alex Baur auch schön beschrieben hat und die den anti-individuellen Kollektivterror des linksideologischen Kontrollwahns kennzeichnet, der im Namen der Gleichheit das Inividuum niederwalzt – gehören ins Kapitel der verordneten Zwangsgemeinschaften, deren unfgebeten aufgezwungene Regeln als Gschpröööch angeordnet werden. Nach der Sprach-Polizei kommt die Blick-Polizei zum Einsatz. Falsch gucken verboten?
Nach diesem geistesschwachen Wahn aus linksdrehenden Köpfen, wonach alle Menschen erstens gleich und zweitens gut sind von Natur und nur von Gesellschaft böse werden, dürfte auch keine Mutter mehr ihr Kleinkind vor einem fremden Mann warnen, weil alle Menschen amgeblöich gleich sind (wonach der Richter ebenso verbrecherisch wäre wie der Täter, und an seiner Stelle in den Knast gehen sollte...um die linken Leute mal beim Wort zu nehmen) und zweitens, weil viele Verbrechen an den Kindern in der Familie stattfinden. Was aber die auf der Strasse nicht ausschliesst. Zu letzterem Schluss aber ist die Linke nicht willens, weil sie auf Täterentlastung um jeden Preis aus ist. Da sind ihr sogar die Verbrechen an Kindern in der Familie gerade recht, um den Mann auf der Strasse von jedem Verdacht zu entlasten.
Es ist dieses alte unter dem Feigenblatt der Gleichheit neu aufrüstende nackte Vaterrecht, dass auch in dem Fall der nach Belgrad ausgelieferten Frau zugeschlagen hat. Besonders pervers an der Sache ist hier noch die Komplizinnenschaft der weiblichen Migrationslobby, die lieber einen gewalttätigen Mann schützt als ans Gewaltrecht eines Ausländers zu rühren.
Die Begründung der involvierten MittäterInnen der Schwiezr Justizbehörden, der Mann schlage ja nur die Frau und nicht das Kind, ist doppelt kriminell: erstens weil es die Frauen-prügel rechtfertigt, zweitens weil es auch dem Sohn zumutet, mitzuerleben, wie die Mutter geschlagen wird (und drittens gar nicht ausschliesst, dass auch er geprügelt wird, wenn er sich erst gegen den Vater wehrt). Frauen, die das unterstützen, haben eine entsprechende Lektion verdient. Hier wird ein Verbrechen an Mutter und Kind im Namen des Rechts begangen. Das ist Völkerrecht wider Menschenrecht.
Die offizielle Schweizer Komplizenschaft mit dieser Art Gewaltverbrechen (Gewalt gegen Frauen ist ein Verbrechen) wird auch in dem von Alex Baur erwähnten Umstand erhärtet, dass es sich bei dem Anwalt des Mannes um den Verteidiger des Vergewaltigeranstifters Karadzic handelt. Das ist sehr sinnvoll. Karadzic ist ein echter Musterknabe des Männer-Gewaltrechts, das hier an der Frau durchexerziert wird mit offizielle Schweizer Beihilfe. EU-konform und auch schon OIC-kompatibel.
Wäre die Fotografin aus dem Tessin, die sich an dem Serben verguckt hatte, sagen wir an einen Albaner geraten in gewisser multikultureller Vernebelung, hätte das EDA ihm ja als Anwalt einen einschlägigen Vertreter von UCK und OK organisiert. An guten Beziehungen fehlt’s dort nicht. Vielleicht kann die EKR noch ein Gutachten ausstellen, das dem Gericht nachträglich bescheinigt, dass Prügel in einem bestimmten kulturellen Milieu ganz normal sind. Man muss nur keine Illusionen über das Schweizer Justiz-& Migrationspolitikmilieu haben. Sonst reibt man sich nur noch die Augen, die man stattdessen offen halten sollte.
Es ist verdienstvoll, dass Alex Baur diesen skandalösen Fall aufgedeckt hat, die Namen der unverantwortlichen Damen und Herren von den Schweizer Behörden sollten veröffentlicht werden, wie der von Christina Ramp vom Bundesamt für Justiz. Welchen Weisungen folgt dieses Weib, das den Schläger schützt und die Rechte von Mutter und Kind schwer verletzt. Welches „Umfeld“ wird dem Kleinkind hier im Namen des Kindeswohls zugemutet! Ganz abgesehen davon, dass die Entscheidung, die angeblich im Sinne des „gewohnten Umfelds“ gefällt wurde, sich auf einen Säugling bezog, der mit sechs Monaten von seiner Mutter in die Schweiz gebracht worden war!!
Das Umfeld des Säuglings war die Mutter und nicht der prügelnde Vater. Dem Säugling kann die Rückkehr der Mutter in die Schweiz nur gut getan haben, von einem Bruch mit der „gewohnten Umgebung“ konnte keine Rede sein. Mit 20 Monaten wurde das noch nicht zweijährige Kind samt Mutter zurück ins väterliche Gewaltumfeld beordert. Die Person, die für diese perverse und verbrecherische Entscheidung verantwortlich ist, sollte bekannt gemacht und der Gefährdung des Kindeswohls angeklagt werden. Aber das ist illusorisch, denn hier probt das neue Vaterrecht den nächsten Akt der Mütter-Entrechtung.
Allein verglichen mit den provozierenden Privilegien für asoziale kriminelle Sozialbetrüger unter Migranten, wie sie vom Zürcher Sozialamt gedeckt wurden und von der Weltwoche aufgedeckt, wäre die Behandlung der Tessinerin durch ihre Heimatbehörde anklagereif. Sie brauchte dazu einen Anwalt, der sich für ihren Fall engagierte. Doch selbst wenn es einen solchen gäbe, er wäre nicht gratis wie die Anwälte für die Schwerkriminellen, die der Kanton nun stellen muss, und es gäbe kein Gericht, das hier an Gerechtigkeit interessiert wäre. Das Bundesgericht hat ja selber die Auslieferung der Frau an ihren Schläger verfügt. This is Chinatown.
rvc
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Ordnungs-Faschismus
Aus den Kommentare zum ersten Artikel vom März 20101 zu diesem Fall:
Christine Joos
Die Ehe ist noch nicht geschieden. Es bestehen noch keine Scheidungs-Verfügungen, gegen die verstossen werden könnte. Wieso wird hier von Kindsentführung gesprochen? Und wieso darf sich die Mutter mit Kind nicht ein, zwei Jahre in ihrem Heimatland aufhalten bis die Scheidung erfolgt? Weil der Mann das nicht will? Weil der Aufenthalt im eigenen Land nicht offiziell als "Ferien" deklariert ist?
In einem Frauenhaus würden Mutter und Kind beschützt. Auch vor behördlichen Fehlern. Mich erinnert dieser Fall an den Fall des 4-jährigen ermordeten Buben.
Romano Zweiacher
Ein klarer Verstoss gegen Art. 25 / Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung
unserer Bundesverfassung. 1. Schweizerinnen und Schweizer dürfen nicht aus der Schweiz ausgewiesen werden; sie dürfen nur mit ihrem Einverständnis an eine ausländische Behörde ausgeliefert werden. 3. Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht.
Einige Schweizer Richter scheint das nicht zu interessieren. Eine Schande für die Schweizer Rechtsprechung.
R. Zweiacher
Hanspeter Bühler
Technokraten sind die schlimmsten Verbrecher die es gibt. Wegsehen ist genauso schlimm wie die Tat an und für sich. Es ist glaubhaft, dass vor allem Schweizer Behörden den Paragraphen exakter nachleben als in anderen Ländern. Der gesunde Menschenverstand wirkt als Ventil nicht mehr. "Dahinter" zu blicken ist wohl zu viel verlangt.
Niklaus Ammann
da muss man sich als Schweizer wirklich schämen für ein solch unmenschliches Bundesgericht, eine Schande. Ich helfe gerne mit, eine Petition zu organisieren. Solchen Ordnungs-Faschismus haben wir auch im zweiten Weltkrieg zur Genüge erlebt, aber jetzt schreiben wir das Jahr 2010, die ganze Geschichte ist kaum zu glauben und empört mich zutiefst.
Klaus Ammann, em. Prof., Neuchâtel