Saudi-Arabien will das Verheiraten von zu jungen Mädchen abschaffen. Einige besonders krasse Fälle hatten zuvor für Aufsehen gesorgt
"Einige besonders krasse Fälle" – schon die Einleitung suggeriert, dass die islamische Praxis der Kinder- und Zwangsverheiratung, die millionenfach an Frauen und Mädchen und Kindern verbrochen wird, nicht besonders krass ist, nur in einigen Fällen, die der Taz auch gar nicht aufgefallen wären, gäbe es da nicht diese leidigen Islamkritiker und das Internet...
RIAD taz | Sogar im konservativen Saudi-Arabien hat der Fall des Unaiza-Mädchens – so genannt nach ihrer Heimatstadt im Norden des Landes – für Schlagzeilen gesorgt. Das Mädchen war damals erst acht Jahre alt und wurde gegen seinen Willen und den seiner Mutter an einen 47-jährigen Mann verheiratet. Einem lokalen Journalisten sagte das Mädchen: "Rette mich!" Aber die Ehe war geschlossen, und der Vater hatte einen Brautpreis von umgerechnet fast 20.000 Euro für sie erhalten. Bei derartigen Fällen geht es meist um finanzielle Interessen des Mannes.
Das Mädchen ist nach Scharia verschachert worden, die die Verheiratung von Mädchen ab neun Jahren vorsieht, acht Jahre ist auch keine Ausnahme, schliesslich bekam der „Prophet“ das Kind Aischa mit sechs zur Frau, die Kindesschändung wurde vollzogen, als sie neun war. Peter Böhm beeilt sich zu versichern, dass es „bei derartigen Fällen“ (es sind unzählige, die hier als besonders krasse Einzelfälle hingestellt werden, dabei werden die zahlreichen Fälle, in denen es dem Kind nicht gelingt zu flüchten, gar nicht erst bekannt) „meist um finanzielle Interessen des Mannes“ gehe. Der islamservile Taz-Mann möchte wohl von den sexuellen Interessen des Mannes ablenken, es soll alles wieder nur ökonomische Ursachen haben....
Minderjährige Jungen betrifft diese Praxis nicht.
Sie haben ja auch in der Regel nicht die Mittel, sich eine „Ehefrau“ zu halten.
Im Fall des Unaiza-Mädchens zog die Mutter im Dezember 2008 vor Gericht, um die Ehe annullieren zu lassen, aber die Gerichte, eine Bastion der streng Religiösen in Saudi-Arabien, entschieden in mehreren Instanzen gegen sie. Zum einen war nicht die Mutter der Vormund des Mädchens, sondern ihr Ehemann. Die Mutter konnte das Mädchen vor Gericht also nicht vertreten. Und zum anderen sprach nach Auffassung der Richter der Scharia-Gesetzgebung zufolge nichts gegen die Ehe.
Dass die Mutter nicht Vormund war, klingt hier wie zufällig, als hätte sie es auch sein können. Der TaZ-Mann unterschlägt gezielt oder aus Ignoranz, dass eine Frau nach islamischem Recht überhaupt kein Vormund ist, Vormund der zur Zwangsheirat verschacherten Mädchen ist immer ein Mann. Was im Kommentarbereich s.u., wo der Bodensatz des Sexualfaschismus in den linken Schädeln brodelt, gezielt verlogen verwischt wird, so als könne das verschacherte Mädchen auch ablehnen und als habe der „Prophet“ seine weibliche Kriegsbeute jemals gefragt, ob sie zur Sexualsklaverei bereit wären nach dem Massaker an ihrer Familie.
Während des Verfahrens bekräftigte der Vorsitzende des Rats der Obersten Kleriker, Abdulaziz al-Sheikh, diese Auslegung der Scharia noch einmal mit einer Fatwa.
„Diese Auslegung der Scharia“ ist genau das, was die Scharia nach allen ihren vier Schulen legalisiert, die Zwangs- und Kinderehe. Eine andere Scharia gibt es nicht.
Der Prophet hatte seine dritte Frau Aischa geheiratet, als sie neun Jahre alt war, also war dem Rechtsgutachten zufolge an den Kinderheiraten nichts auszusetzen. Nachdem sich beide Familien außergerichtlich geeinigt hatten, wurde die Ehe schließlich doch noch annulliert.
„Geheiratet“ wurde sie mit sechs, vergewaltigt wurde sie mit neun. Der TaZ-Mann feilt am Prophetenbild.
Ein Verbot wäre ein symbolischer Erfolg
Die Islamfreunde legen Wert darauf, dass alle Gesetzänderungen, die die barbarischen Scharia-regeln ausser Kraft setzen, nur “symbolischen Erfolg“ haben, keinen realen. Dasselbe gilt von der Genitalverstümmelung, von der auch wie westliche weibliche Islamlobby gern behauptet, ihr Verbot sei nur „symbolisch.“ Denn sie wollen gar kein Verbot, das sehr wohl praktische folgen haben könnte und Verstümmelungen verhindern, wenn auch nicht alle.
Nun scheint es mit dieser Interpretation des Rechts in Saudi-Arabien jedoch zu Ende zu gehen. Die arabische Nachrichtenwebsite Elaph meldete, das saudische Justizministerium bereite ein Gesetz gegen Kinderheiraten vor. Darin werde ein Mindestheiratsalter von 17 Jahren festgesetzt.
„Diese Interpretation des Rechts“ ist die Standard-Sprachregelung für das islamische Recht, das angeblich nur in seiner „Interpretation“ so unmenschlich erscheint, wie es in Wirklichkeit nicht sein soll. Kennt Herr Böhm die Scharia eigentlich ausser von Hörensagen und aus links-islamophiler Interpretation?
Erste Anzeichen, dass das saudische Regime einen Kurswechsel in dieser Frage erwog, gab es schon im Februar 2010, als die Menschenrechtskommission der Regierung einen Anwalt an die Seite einer Mutter schickte, die versuchte die Heirat ihrer 12-jährigen Tochter mit einem 80-jährigen Cousin des Vaters zu verhindern.
Vergangene Woche nun brachte die Menschenrechtskommission im Schura-Rat einen Gesetzesvorschlag ein, der Kinderheiraten verbietet. Da Saudi-Arabien kein Parlament hat, dient dieser Rat als Ersatz.
Kennt die Taz eine arabische Demokratie?
Seine 150 Mitglieder werden jedoch allesamt vom König ernannt, und seine Entscheidungen sind lediglich Empfehlungen. Der Rat, in dem die Religiös-Konservativen nur eine Minderheit haben, stimmte dem Gesetzesvorschlag mit großer Mehrheit zu und schickte ihn an das Justizministerium.
Die religiös-„Konservativen“ ist auch so ein beliebter Euphemismus für den Religionsterror des orthodoxen Islam, ein Menschenversklavungs- und Vergewaltigungsreligionsregime, in dem sexuelle Barbarei und Verbrechen gegen Frauen und Kinder legal sind. Wollte man heutige Neonazis als „konservativ nationalsozialistisch“ bezeichnen, würde der Taz vielleicht etwas anderes als „konservativ“ einfallen.
Ibrahim al-Mugaitib von der unabhängigen Menschenrechtsgruppe Human Rights First lobte den Gesetzesvorschlag. "Das ist ein kleiner Erfolg für uns, aber er ist wichtig, denn der Fall zeigt, dass es einen Weg in Saudi-Arabien gibt, mit solchen Problemen umzugehen. Der Schura-Rat war der richtige Ort, um darüber zu entscheiden, und niemand von den Religiös-Konservativen hat sich beschwert."
Das Problem ist der Islam, und wie man im Islam mit dem Islam „umgeht“, wenn er unter Kritik gerät, ist in der tat ein Problem. Auch die Taz hat Probleme, ihren lesern den wahren Islam schmackhaft zu machen.
Auch die wohl bekannteste saudische Frauenrechtlerin Wajiha Huwaider zeigte sich zufrieden. Sie sagte, zwar seien Kinderheiraten selten in Saudi-Arabien, aber sie zu verbieten, sei ein wichtiger symbolischer Erfolg. "Die einzige Art, diese rechtliche sanktionierte Vergewaltigung abzuschaffen, ist ein Gesetz dagegen. Das wird nun passieren."
Die «rechtlich sanktionierte Vergewaltigung» ist der einzig angemessene Begriff für diese religiös legitimierte Vergewaltigungslizenz. Die TaZ-Leser, wie die folgenden Kommentare zeigen, sind weit entfernt von solchen Begriffen, da onkeln die linken Leute selbstgefällig herum, um die islam-kritischen Leser auch noch zu belehren und die exklusiv islamischen Barbareien zu relativieren, als wäre das allersnicht längst bekannt trotz aller linken Abwiegelungsversuche.
Bezeichnend, dass als Verteidiger der islamischen Barbarei gegen Frauen hier nur Männer das Wort ergreifen im Stil von: „überspitzt kann man das so sehen“ (also Vergewaltigung und Kinderschändung, koranlegal und schariagerecht, als die Gewalt zu bezeichnen, die sie ist), - es ist dieses sexistische Gebrodel im muffigen deutschen Biedermannsschädel unter der Spitzwegmütze, aus dem heraus die Bezeichnung der islamischen Vergewaltigungslizenz als "überspitzt" gilt: man kann das wohl so sehen, - das Bemühen der Männer aus dem linken Lager, das islamiache Vergewaltigungsrecht, das unter den monotheistischen Religonen der krasseste Fall ist, durch Vergleich mit anderen Reigionen zu zu relativieren, ist offenkundig. Es anzuklagen heisst nicht, andere patriarchale Praktiken zu billigen, aber kaum protestiert jemand gegen die Greuel dee islamischen Männergewaltrechtsreligion, fällt den Lesern aus dem Lager der linken Islamlobby nichts anderes ein als das Christentum als angebliche Parallele – nicht etwa die islamische Christenverfolgung, dazu fällt ihnen nichts ein.
__________
Aus den Kommentaren (kleine Kostprobe des Sexualfaschismus im linken Lager der Islamlobby):
Markus: Schade das Saudi-Arabien einknickt. Das ist ein Affront gegenüber jeden gläubigen Moslem.
buccaneer: (Die Stimme der Humanität ist die Ausnahme in diesem Milieu)
@ markus
aber ein schritt richtung zivilisation als immer den ideen des päderasten muhammet blind hinterherzulaufen. ehe heißt im islam sexuelle GEWALT gegenüber frauen und mädchen, egal wie alt sie sind
Daniel Preissler: (gegen «antiislamische Polemik»...) (Zitat): ad «ehe heißt im islam sexuelle GEWALT gegenüber frauen und mädchen"
Überspitzt kann man das so sehen - wie eben im Christentum auch (siehe mein letzter Kommentar: Vergewaltigung in der Ehe ist in der BRD seit m.W. 1997 strafbar, davor hat sich die CHRISTLICH-Demokratische Union dagegen gesträubt, erzwungenen Sex in der Ehe als Vergewaltigung anzuerkennen!).
Die Reform war überfällig, gleichwohl hat es im deutschen Recht auch vorher keine Zwangs-ehen gegegen, während nach islamischen Recht die Zwangsehe der Normalfall ist, und auch Kinderehen millionenfache Realität sind im Islam, das ist nackte Barbarei. Dieser Mann lenkt davon ab, dass Verheiratung neunjähriger Mädchen nach Scharia legal ist. Zudem legitimiert der Koran asudrücklich die eheliche Vergewaltigung: Denn die Frau ist ein Acker, den der Mann bestellen kann wie und wann er will, gell.
Man sollte allerdings beachten, dass Ehen nicht zwangsläufig vollzogen werden, sobald sie geschlossen werden (wie im mittelalterlichen/frühneuzeitlichen Europa). Das ist im Islam bei einem gewissen Alter (ich weiß leider nicht genau bis zu welchem) nicht akzeptiert. Es kommt dennoch vor, zumal wenn die Braut schon bei ihrem Mann lebt. Daher wären die 17 Jahre eine mehr als begrüßenswerte Schranke. Die würde zwar immer noch gelegentlich unterboten (wie bei jedem Gesetz), aber es KÖNNTE sich gesellschaftlich etwas ändern, da sich wenigstens Väter in bestimmten Positionen daran halten müssten, was dann auf den Rest der Gesellschaft abstrahlen könnte (in den nächsten 10-20 Jahren).
Wenn eine Gesellschaft aber ausreichend (was immer auch das sei) Respekt vor dem Individuum und seiner Würde hat, kann das patriarchale Erbe der monotheistischen Religionen zumindest überdeckt, deutlich abgeschwächt oder eingebunden werden - so wie wir es einigermaßen hinkriegen (seit wenigen Jahren). Hoffen wir, dass Ähnliches in Ägypten und Tunesien gelingt und das dann wiederum auf andere Länder abstrahlt!
Optimist müsste man sein! Schariarecht gehört nicht "abgeschwächt", sondern verboten! Es hat schon derart abgestrahlt auf Deutschland, sodass die deutsche Justiz bereits verstrahlt ist.
Hans Stoffel: Die Gelehrten der Wahabiten-Sekte (deren Auslegung des Islams in Saudiarabien maßgeblich ist) praktizieren eine selektive (man möchte fast sagen: beliebige) Auswahl der Quellen, auf die sie ihre Gutachten (Fatwen) stützen. So zitiert man das (angebliche) Heiratsalter der Aischa (tatsächlich sind die Quellen in diesem Punkt gar nicht so eindeutig wie vielfach - auch in muslimischen Kreisen - angenommen wird), unterschlägt aber die (gut belegten) Äußerungen des Propheten, nach denen ein Mädchen selbstverständlich das Recht hat, eine arrangierte Ehe abzulehnen. Würde man diese Aussagen angemessen berücksichtigen, wären die Urteile geradezu zwingend anders ausgefallen. Es grüßt Euch: Stoffel
Die Auswahl ist zufällig, zeigt aber, dass die männlichen Reaktionen überwiegend pro Islam ausfallen. Nur ein Leser widerspricht dezidiert und nennt das Unding der Vergewalltigerehe nach islamischem Religionsrecht beim Namen (s.o. Bucaneer). Bezeichnend für das linker Lager der islamophilen auch die Einfaltseinfälle von einem Stoffel im Apologetenstil zu den angeblichen anderen „Äusserungen“ des „Propheten“, der seine weibliche Kriegsbeute, die er auch an seine Gang verteilte zu beliebig sexuellem Gebrauch, wohl kaum zu fragen pflegte, was wie wollten oder nicht, und dessen Untaten und Worte bestbekannt sind: plumpe dumme verlogene Apologeten-masche - es gibt keine einzige Aussage in der gut dokumentierten Prophetenbiographie, die dem Alter des Kindes Aischa, gegen dessen Verheiratung sich sogar sein Vater sträubte) als dem vielfach überlieferten widersprechen würde: sechs Jahre für die Verheiratung und neun für den sog. „Vollzug“ der Ehe, sprich Kindesschändung und Gewalt, war über Jahrhundert islamlegal und als Profentenvorbild unwidersprochen in der islamischen welt akzeptiert akzeptiert.
Der „Prophet“ setzte seinen Willen auch gegen den Vater durch, erst recht gegen das Kind! Ein über 50jähriger befriedigte seine sexuellen Gelüste an einer Neunjährigen. Erst nach Bekannt-werden der wedstlichen Kritik an der Kinderehe kamen dann die Islamapologeten auf die Idee, ihre bis dahin gar nicht bezweifelten Quellen zu frisieren und das Alter Aischas nach neustem Bedarf umzuinterpretieren. Die deutschen Stoffel, in deren Köpfen der Sexualfaschismus muffelt, könnten das bei nicht käuflichen Islamkennern wie Ali Sina selber nachlesen, aber Apologeten müssen nicht wissen, was die kritischen Islamkenner zu sagen haben , sie müssen nur die Kritik ohne alle Belege zu unterbinden versuchen. Der Stoff, aus dem der Stumpfsinn ist, ist immer derselbe. Abstreiten, beschönigen, uminterpretieren, sexuelle Gewalt verharmlosen. Die Stoffel können nur auf uninformierte Leser hoffen, die ihnen den Stuss abkaufen. Zur Orientierung über diesen Stoff: http://derprophet.info/inhalt/inhaltsverzeichnis/
_____________________
- Kinderhen