Das entschied das Bundesverwaltungsgericht. Es wies eine Beschwerde von Zwicker (27) ab.
Der Maschinenbaukonstrukteur ist vor drei Jahren zum Islam konvertiert. Er ist Mitglied des islamischen Zentralrates (IZRS).
Oberleutnant Zwicker ärgert sich, dass er im WK statt fünf nur einmal pro Tag beten kann. Er würde erklärtermassen im Ernstfall die Waffe nicht gegen einen Moslem erheben – es sei denn zur Selbstverteidigung.Und er hat grundsätzlich nichts dagegen, dass Frauen mit dem Stock geschlagen werden.
Zugang zu geheimen Informationen
Zwicker hat als Werkschutzoffizier Zugang zu geheimen Informationen. Darum wurde er letztes Jahr von der Armee einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Und wegen seiner extremistischen Tendenzen zum Risiko erklärt. Ebenfalls eine Rolle, wenn auch eine untergeordnete, spielte sein früherer Drogenkonsum.
Ist das eine Verletzung der Glaubens- und Meinungsfreiheit? Nein, sagt das Bundesverwaltungsgericht.
Blick-Kommentar zu Zwicker: http://www.blick.ch/news/schweiz/abtreten-offizier-zwicker-172074:
Oberleutnant Gibril Zwicker nennt sich einen ideologischen Extremisten. Der Islam, die einzig wahre Religion, und die Scharia, sein Gesetz, stünden über allem. Über dem Dienstreglement. Über dem Gesetz. Über der Verfassung.
Näher begründen mochte Zwicker das im Interview mit SonntagsBlick nicht. Nur dass die Scharia über dem Schweizer Gesetz stehe – das dürfe man in der Schweiz doch wohl noch sagen.
Selbstverständlich dürfen Sie das, Herr Zwicker. Wir sind sogar froh, dass Sie es so deutlich tun!
So wissen wir nämlich, dass Sie in der Armee nichts, aber auch gar nichts zu suchen haben.
Denn es verhält sich so: Die Armee hat die Prinzipien des säkularen Rechtsstaats zu schützen. Prinzipien, wie sie in Gesetz und Verfassung stehen. Aufklärerische Prinzipien, hinter die in diesem Land keiner mehr zurückwill.
Ihre Ideologie aber, Oberleutnant Zwicker, ist antiaufklärerisch, eine einzige, religiös verbrämte Zumutung.
Nur Gut, dass die Armee mit Leuten wie Ihnen nichts zu tun haben will. (So Blick-ch3efredakror Phillippe Pfister)
(...) Er sagt Sätze wie: «Symbolische Schläge gegen ungehorsame Frauen sind akzeptabel.» Oder: «Der Islam ist die richtige Religion. Alle anderen sind falsch.» Zwicker ist vorbestraft (300 Franken Busse) wegen Cannabis-Konsums. Dennoch tolerierte ihn das Militär als Kader. Nach Berichten über Zwickers radikale Gesinnung und seine Mitgliedschaft im Islamischen Zentralrat Schweiz (IZRS) kamen in der Armeespitze allerdings Zweifel auf.
Die Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen im Bereich Informations- und Objektsicherheit (IOS) erstellte sogar ein Gutachten. Das war im Mai 2010. Sie kam zum Schluss: Zwicker ist ein Sicherheitsrisiko für die Armee.
Ihm dürfe deshalb «kein Zugang zu vertraulich oder geheim klassifizierten Informationen, Materialien oder militärischen Anlagen mit Schutzzonen 2 oder 3» gewährt werden. Das heisst zum Beispiel: Bunker sind für ihn tabu.
Die IOS empfahl der Armee, Zwicker nicht mehr als Werkschutzoffizier einzusetzen, seine Waffen einzuziehen und ihm den Zugang zu Explosivstoffen zu verwehren.
Negativ werteten die Psychologen auch seinen Cannabis-Konsum. «Dass Sie bisher mit Ihrem Drogenkonsum sorglos und freimütig illegales Terrain beschritten haben, muss als Beleg für mangelhaftes Verantwortungsbewusstsein sowie mangelnde Akzeptanz gegenüber der schweizerischen Gesetzgebung gewertet werden.»
Nach Ansicht der Fachstelle ist Zwicker vor allem wegen seiner radikalen islamischen Einstellung unhaltbar. So sind die fünf Pflichtgebete während der Dienstzeit für ihn «nicht verhandelbar». Und von der Steinigung will er sich genauso wenig distanzieren wie von «symbolischen Schlägen» für die Frau.
Nach dem IOS-Bericht suspendierte die Armee Zwicker vorsorglich. Er liess es nicht auf sich sitzen: Finanziert vom IZRS, rekurrierte er beim Bundesverwaltungsgericht. Die Richter wiesen die Beschwerde ab, hoben aber einige Entscheide auf. Die IOS hätte sich ausschliesslich zur Risikoeinschätzung seiner Funktion als Werkschutzoffizier äussern dürfen. Der Entscheid, ob er weiter Militärdienst mit oder ohne Waffe leisten dürfe, obliege nicht der IOS.
Wie es mit der militärischen Laufbahn Zwickers weitergeht, ist laut Verteidigungsminister Ueli Maurer offen. Dass er eine wichtige Funktion behalten wird, ist so gut wie ausgeschlossen. Zwicker und sein Anwalt wollen das Urteil nicht weiterziehen. «Das ist aussichtslos», sagten sie zu SonntagsBlick.
«Nach den Regeln der Scharia» (darf er seine Frauen verprügeln und für "Ungehorsam" strafen.)
Gibril Zwicker war ein gläubiger Christ. Bis vor drei Jahren. Da konvertierte der Thurgauer zum Islam und trat dem Islamischen Zentralrat (IZRS) bei. Er wechselte seinen Namen, nannte sich fortan Gibril Muhammad statt Benny. Er begann die Gesetze der Scharia zu befolgen, gab Rauchen und Trinken auf und betete fünf Mal am Tag. Auch sein Äusseres änderte sich: Zwicker liess sich einen Bart wachsen, kleidete sich wie seine Glaubensbrüder. Er lernte die arabische Sprache und heiratete eine Tunesierin. Irgendwann will er mit ihr Kinder haben, streng erzogen nach den Regeln der islamischen Rechtslehre. Denn: «In meinen vier Wänden leben wir nach den Gesetzen der Scharia.» http://www.blick.ch/news/schweiz/offizier-der-schande-172056
Hier kann man das Frauenprügelface das in seinen eigenen vier Wänden unbehelligt nach der Islam-Prügelregel leben kann, auch anschauen. Dass ein primitiver maskuliner Dumpfschädel die Frauenprügelregel befürwortet und in den eigenen vier Wänden ausleben kann, bedeutete aber keine Bedenken gegen seine Aufnahme ins Armeekader, erst der Zugang zu geheimen Armeeinformationen liess die Zweifel aufkommen an der Vertrauenswürdigkeit des Typs vom IZRS, der sich wie der Gründer des Islamisten-zentrums, hochastapelnd genannt „Islamischer Zentralrat“, mit der Bebartung der Pausbacken zu einer lächerlichen Autoritätsfigur aufzublasen versucht, eines dieser Stumpflingshirne, die die Prügelaffenregel schätzen. Schon das Basler Strafgericht hat dem Imam, der wie so viele seinesgleichen die Frauenprügelsure u.a. Schönheiten des Koran propagierte, bestätigt, dass die religiöse Prügelpropaganda rechtens sei. Jetzt braucht nur noch der deutsche Islamexperte Sülzenschulze dem Thurgauer Konvertiten seine völlige Unbedenklichkeit zu bescheinigen in der NZZ und zu erklären, er sei nicht gefährlicher als die Christen der Freikirchen, und fertig ist der nächste Schulzeschüler. Der letzte Hit der Schweizerischen Schnulzensülze rund um den Islam ist der Einfall der IZRS-Burschen, sie träten für „Frauenrechte“ (!!!) ein. Auch im Zolli Basel kann man Prügelaffen beobachten, mit denen die Spezies 89% der Gene teilt.
Was man in der Schweiz "doch wohl noch sagen darf": Dass die Scharia über dem Schweizer Gesetz steht, dass man Nach Koran die Frau prügeln darf, alles das darf man in der Schweiz unbehelligt verbreiten, Aber man darf sich nicht lustig machen über die gläubigen Befolger von heiligen Prügelaffenregeln, dann schlägt das Schweizer Gesetz zu. Man darf zwar Minarette als Kamine bezeichnen wie die Solothurner Behörden es tun in allem Ernst, aber wehe dem, der es wagt, auch noch einen Witz zu machen über einen solchen Einfall. Der bekommt es mit dem finsteren Mullahhumor eines Zürcher Staatsanwalts zu tun. Da lauern die Wachhunde der Religionspolizei. Die Kunst der Satire besteht darin, den Wachhunden nur solche Knochen zuzuwerfen, an denen sie sich die Zähne ausbeissen.