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17. Januar 2017 2 17 /01 /Januar /2017 14:19

(Artikel von Regine van Cleev von 2004 aus dem Blog Die Brüterin, oyla, der nicht mehr existiert) 

„Geschlechtsverkehr für Behinderte“ war ein Artikel im „Tagesanzeiger“ (2003) überschrieben, aus dem hervorging, dass sog. „Sexualassistentinnen“ für Behinderte ab nächstem Jahr in der Schweiz offiziell eingesetzt werden sollen, um Behinderten Prostitutionsdienste anzubieten, die aber nicht so genannt werden, sondern zunächst als „Berührerinnen“-Projekt angekündigt wurden von „Pro Infirmis“, das inzwischen von einem anderen „Förderverein“ übernommen wurde, da die Spenden für Pro-Infirmis daraufhin zurückgegangen waren.

Von den damals ausgebildeten zehn „Sexualassistentinnen“, lesen wir, seien heute noch zwei aktiv, drei Männer und zwei Frauen. Ist es den übrigen verleidet? Mit „Assistentinnen“ (in der Fachsprache der Bordellkunden heissen die vermittelten Prostituierten auch „Hostessen“) wird der Job schon sprachlich aufgewertet zum „Beruf wie andere auch“. Mit Ausbildung! Eine Mitte Mai eröffnete Fachstelle „Behinderung und Sexualität“ (Fabs) vermittelt die Personen, die sich dafür zur Verfügung stellen, es gibt auch regelmässig „Supervision.“ Alles Profi bei der Prosti.

Für 1560 Franken die Stunde gibt’s Anleitung zur Selbstbefriedigung, aber noch keinen Geschlechtsverkehr. Gefragt seien vor allem die beiden Frauen. Frauen sind auch im Puff sehr gefragt. Die Idee Puff auf Krankenschein ist auch nicht so ganz neu. Lasen wir das nicht schon vor Jahren von Schweden? Da es kaum noch Berichte über Schweden gibt, seit Prostitution nicht mehr legal ist für Kunden, erfährt man nicht mehr viel über die Konsequenzen für die Frauen. Als die Pornografie noch florierte im liberalen Schweden (ehe sie gesetzlich etwas zurückgebunden wurde, weil sie nicht wie zunächst behauptet, die sexuellen Gewaltdelikte verringerte, sondern umgekehrt dazu animierte), war die Begeisterung über das sozialliberale Schweden bei uns noch gross.

Nur als man dann dort das Programm „Frieden für die Frauen“ zur Eindämmung der Prostitution auf den Tisch brachte, verstummte die Begeisterung im bordellfreudigen Deutschland, wo das Puff von Rotgrün legalisiert wurde. Nun sind in der Schweiz die Frauen als Assistentinnen“ für den Geschlechtsverkehr mit Behinderten gefragt.

Im „Tagesanzeiger“ fragt eine Paula L. unschuldig: „Doch warum können Behinderte nicht einfach ins Puff gehen?“ - wo es doch so einfach ist für jedermann, ins Puff zu gehen, nicht wahr. Die Paula meint nicht etwa, dass das Gehen für Behinderte nicht immer einfach ist, nein, sie meint nur, dass es doch so einfach ist für jeden, der mal rein will, ins Puff zu kommen. Schliesslich gibt es ja keine Behinderung der Zwangsprostitution. Auch nicht bei der Fussball-WM. Es wird alles ganz einfach geliefert, was der Kunde braucht an menschlicher Vergnügungsware. Das meint auch diese Paula, dass doch alles so einfach sein sollte für die Behinderten wie für die nicht behinderten Puffkunden. Gut gemeint, zumindest für die Kundschaft. Da weiss sogar die Frau vom Verein zur Förderung der Prostitution für Behinderte, der sich aber nicht so nennt, sondern ganz seriös heisst, dass es da Probleme gibt. Nicht etwa für die Prostituierten, die im Bordell sind, auch wenn sie nur mit Gewalt da drin sind und drin bleiben müssen, das ist nicht das Problem für den Behindertensexverein, nein, Probleme gibt es nur etwa mit dem Zeit-Stress, wie wir hier erfahren. Versteht sich, Behinderte können sich nicht so schnell bewegen wie nicht Behinderte, sie brauchen Zeit.
Es ist kein Problem für die Prostituierten, die haben ja Zeit für die Kunden. Deren Problem ist natürlich, dass es mehr kostet, wenn es alles länger dauert, bis sie etwa ausgezogen sind. Dass die Frauen im Bordell vielleicht lieber woanders wären, wenn sie nicht auf so geheimnisvolle und immerfort diskret verschwiegene Art dort rein geraten wären, das ist natürlich kein Problem. Sie bekommen ja Geld für die „Zeit.“ Ein junger Mann im Rollstuhl wird als Bordellexperte zitiert. Er sagt, er sei schon zu stark vom Tod gezeichnet, „dass Bordell ist nichts mehr für mich.“

Vorher war es was für ihn, wie wir daraus schliessen dürfen. Ob es auch was für die Insassinnen war, das steht hier nicht zur Diskussion, denn was für den Mann gut ist, das hat die Frau nicht in Frage zu stellen, Paula tut so was auch nicht. Im Gegenteil, sie empfiehlt es ja geradezu mit der einladenden Frage, warum denn nicht einfach das Puff infrage kommt. Nicht für sie versteht sich, sie muss ja nicht rein. Oder möchte sich auch mal einfach rein? Als Personal oder als Kunde? Schade, dass wir dazu nichts Näheres mehr erfahren.

Eine Schwester im Geiste dieser Paula ist eine Barbara aus Basel. Barbara hat öffentlich mitgeteilt (im Baslerstab), sie habe „nichts gegen Bordelle.“ Auch in Basel gibt es viele davon, nicht erst seit die Zürcher Zuhältermafia nach Basel dislozierte. Barbara muss es wissen. Sie ist von einem gut bezahlten Gewerbe in Basel. Barbara ist nämlich Regierungsrätin (gewesen bis 2009, die Red.) und muss nur jeden Tag ins Departement, nicht ins Bordell. Hätte sie etwas dagegen, den Job wechseln zu müssen? Barbara hat nichts gegen ihre Wähler unter den Puffkunden. Wäre sie im Kleinbasel in einem Rotlichthaus tätig, könnte die rote Regierungsdame noch engeren Kontakt zu ihren Wählern pflegen, sie persönlich kennenlernen.

Nun will die Fachstelle für Ausbildung der „Sexualassistentinnen“ einen zweiten Ausbildungsgang durchführen, wie wir lesen, damit der Mann nicht ins Puff muss, wie früher, sondern die Puffdienste gleich daheim hat. Schliesslich ist er ja vom Tod gezeichnet, ja da kann man doch nicht kalt und herzlos sein. Ja da muss sich eine Frau doch einfach hinlegen, egal wie es sie anwidert, auch mit dem ganz gesunden Mann. Und wenn die Arbeitslosigkeit noch zunimmt, dann kann sie das Arbeitsamt ihr diesen Job vermitteln. Nicht wahr, mit Ausbildung per staatsbezahlten Kurs vielleicht? Und ablehnen darf sie dann nicht, das ist der nächste Schritt des „Berührungsprojekts“, mit dem die durchglobalisierte Prostitution immer professionalisierter wird. Was ein qualifizierter Job ist, den darf Frau bei Arbeitsamt auch nicht mehr ablehnen, oder? Ein anderer habe gesagt: „Was will ich im Puff mit einem Katheter am Schwanz.“ Das muss ein technisches Problem sein, das die einfache Benutzung der Prostituierten erschwert. Was will die Frau eigentlich im Puff ohne Katheter und ohne das leiseste Interesse an den Schwänzen? Die Frage stellt sich nicht für die AusbilderInnen. «Ein Beruf wie andere auch» - so hiess doch dieseer linke Slogan, der die Professionalisierung des Frauen-Verkaufs in die ideologisch richtigen Bahnen lenkte.

Die Fachstelle also sucht nun Prostituierte, die heimkommen zu den Behinderten. Nach daheim oder ins Heim. So wie zu den Knastinsassen, um deren Wohl die Linke sich ebenfalls so sehr sorgt. Es gibt keine Männerbedürfnisse mehr, die nicht befriedigt zu werden haben. Nur dass es vielleicht ein Menschenrecht und eine Menschenwürde der Frauen gibt, die durch Prostitution verletzt wird, das ist nicht im Programm. Wenn die „Fachstelle“ Prostituierte sucht, dann wendet sie sich an eine Gruppe von Frauen, die einen Sexualdienst an Männern versehen, den die Mehrheit von ihnen mit Sicherheit nicht freiwillig gewählt hat, denn welche Frau verbringt ihr Leben freiwillig im Bordell?
Die Methoden der Rekrutierung mal als bekannt voraussetzend, so wie u.a. Karen Duve sie beschrieben hat („Drohen, schlagen, würgen“ > (http://www.emma.de/632097040681794.html), kann man diese Suche nach Prostituierten durch die Fachstelle pervers und inhuman nennen. Denn es gibt kein Recht auf sexuelle Befriedigung durch „Partner“, die nicht freiwillig dazu bereit sind. Und Prostitution ist alles andere als freiwillig, sie hat einen kriminellen Gewalthintergrund, den die Puffgesellschaft gar nicht erst zur Diskussion stellen möchte. So wenig wie diese „Fachstelle“, die nichts wissen will von der sozialen Behinderung der Frauen, deren Menschenrechte durch die Prostituierung massiv behindert werden.

Die Fachstellenfrau kontert ziemlich schamlos: Prostitution sei in der Schweiz nichts Verbotenes! Frauenhandel ist auch nichts, was einem Puffkunden als verboten gälte. Verboten ist nur, dass Frauen den Frauenverkauf offen anfechten und als Verbrechen gegen Frauen zur Sprache bringen. Erinnert an jene zu allem bereite „Spiegel“gehilfin, die sich im Hamburger Herrenmagazin gewaltig empörte, weil ein Richter einem alten Künstler vor seinem Tod nicht sein Sex-Vergnügen mit frei Haus gelieferten Frauen gönnen wollte. Als sei es einfach ein Gebot der Menschlichkeit, dem Mann seine sexuelle Ware ins Haus zu liefern, damit er sich vor seinem Tod noch an Prostituierten ergötzen kann, die freilich bis zu ihrem Tod gefälligst ein Leben unter Puffrudeln zu führen haben.
 
Da zum Geschlechtsverkehr zwei Personen gehören, kann er nur mit freier Zustimmung beider erfolgen, sonst ist es Menschenmissbrauch. Denn Frauen sind auch bezahlt keine Objekte zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse anderer, egal ob behindert oder gesund. In der Ehe kann die Frau heute inzwischen den sexuellen Verkehr verweigern, wozu es langer Bemühungen der Frauenbewegung bedurfte, die das Geschlechtermachtverhältnis angefochten hat. Bis zur „Sex“-Fachstelle für Behinderte hat sich das offenbar noch nicht herumgesprochen, da sind Frauen immer noch zur sexuellen Bedürfnisbefriedigung von Männern gut, worum es hier primär geht. Wir finden es übrigens auch umgekehrt für männliche Prostituierte, genannt „Strichjungen“, eine Zumutung, auf dem „Strich“ oder gar „professionell“ (!) zur sexuellen Befriedigung von erwachsenen Männern dressiert zu werden, worauf es kein Recht gibt. Je „professioneller“, desto unfreiwilliger. Wer wagt noch, generellen Einspruch gegen die Verletzung der Menschenwürde durch organisierte bezahlte sexuelle Aktivität zu erheben, wenn es doch schon ein Job mit Ausbildung ist!

In Holland ist kürzlich die „Partei der Pädo“philen“ von einem Gericht als legal anerkannt worden. Die Schweizer „Fachstelle“ für Behinderung und Sexualität könnte demnächst auch auf die Idee kommen, den Behinderten, die gern ein Kind zur ihrer sexuellen Benutzung und Ergötzung haben möchten, ein solches zu vermitteln, schliesslich gibt es ja den Babystrich der Drogenkranken. Why not? Jedem nach seinen Bedürfnissen!

Kein Mensch hat das Recht, seine sexuellen Bedürfnisse an einem anderen Menschen zu befriedigen, der dieses Bedürfnis nicht teilt. So freiwillig scheint es nämlich nicht zu funktionieren mit den „Assistentinnen“, nur noch zwei sind vorrätig. Darum sucht die „Fachstelle“ auch nach Prostituierten. Wer schon als Kind missbraucht wurde (und ein grosser Teil der Prostituierten, einschliesslich der ausländischen Zwangsprostituierten, rekrutiert sich aus früh missbrauchten Frauen), oder sonstwie zum Leben im Bordell gezwungen ist, kann ja auch weiter benutzt werden.

„Gut zwei Monate gibt es die Fachstelle jetzt. Sie hat einen potenten Fachbeirat, den Zürcher Psychiater Frank Urbaniok.“ Dachten wir’s uns. Urbaniok, ein deutscher forensikjer in der Schweiz, ist nicht nur zuständig für Sexualgewaltdelinquenten in Haft bzw. in Therapie. Deren Grenzen er natürlich kennt. Vielleicht möchten seine Patienten, die in ihrer Bewegungsfreiheit behindert sind im Knast, auch mal einige Sexualassistentinnen zur Verfügung gestellt bekommen? Denn was hat Frank Urbaniok sonst mit den Behinderten zu tun? Schon Psychiater Cooper liess doch Prostituierte als sexuelle Übungsobjekte für seine männlichen Patienten herbeischaffen.

Über die Ausbildung zur Sexual-„Assistentin“ für Behinderte inkl. Geschlechtsverkehr könnte sich auch der Status der Sexualdelinquenten wieder aufwerten lassen, im Sinne der linken Fürsorge für die Knastbrüder als Opfer der Gesellschaft, denen man den Behinderten-status nicht verweigern darf, denn werden sie nicht durch die Justiz in ihrer Bewegungs-freiheit behindert? Wir würden bloss noch gerne wissen, warum von dem Projekt der Berührerinnen nur noch zwei übrig geblieben sind. Ist dem Rest dann offenbar doch die Lust an der eigenen Selbstbestimmungsbehinderung, an der Prostitution, die man nicht als solche bezeichnen darf, vergangen?
 
Es darf weitergedacht werden. Als nächstes kommt vielleicht das Puff für alle Altenheime, mit Grundausbildung für die Pflegerinnen in Sexualassistenz. Die Fachstellenfrau will, dass man sich „für die Selbstbestimmung“ der Behinderten einsetzt. Und was ist mit der Selbst-bestimmung der Prostituierten? Es gibt wohl keine Tätigkeit, die fremdbestimmter ist als diese, mitmachen zu sollen beim Geschlechtsverkehr, ohne ihn zu wollen. Um wessen Selbstbestimmung und um wessen Fremdbestimmung geht es denn da, wenn die «Partner»  -Person nicht das entsprechende Bedürfnis nach einer Aktivität hat, durch die sie zur Ware degardiert wird?

Kathleen Barry beschreibt die innere Abspaltung, die die Prostituierten erleben, wenn sie etwas mitmachen müssen, was ihre Seele von sich abspalten muss, um es über sich ergehen zu lassen. In schöner Selbstverständlichkeit geht man davon aus, dass a l l e Bedürfnisse aller jederzeit befriedigt zu werden haben, bloss weil sie existieren und nicht alle Menschen in der Lage sind, sie auch auszuleben. An wem denn bitte? Da können dann auch die Pädosexuellen geltend machen, ihre Bedürfnisse müssten an geeigneten menschlichen Objekten befriedigt werden?

Wenn sich "Freiwillige" finden unter Erwachsenen - bitte sehr. Aber der Zugriff auf die Bordelle, mit dem Argument, die Prostitution sei nicht verboten, heisst Frauenausbeutung durch Prostitution, die nicht verboten ist, auch noch institutionell einzubeziehen, denn die Zwangsprostitution des globalisierten Frauenhandels ist in der legaliserten Prostitution mit inbegriffen.

Bemerkenswert ist die Begründung für die Einrichtung: Zwei von drei geistig behinderten Frauen und jeder zweite geistig behinderte Mann erlebten sexuelle Gewalt, wie eine Studie besagt. Dass das zur Idee der Anstellung von Prostituierten führt – also von Frauen, die in der Regel genug sexuelle Gewalt erlebt haben, um nicht mehr heraus zu können -, zeugt von einer prostitutionskonformen Verkommenheit. Der Hintergrund von Gewalterfahrungen macht die Förderung der Prostitution, die diese Fachstelle betreibt, besonders abstossend. Gewalt gegen Frauen ist die Voraussetzung der jederzeitigen Verfügbarkeit von Frauen für die Bedürfnisse der Puffkunden im gewünschten Ausmass. Dass jederzeit genügend weibliche Gebrauchsobjekte für den männlichen Sexualbedarf bereitgestellt werden, ist das Prinzip des Frauenhandels. Ohne die globale Zwangsprostitution wäre der männliche Bedarf nicht gedeckt. So viele Frauen gibt es nicht, die jederzeit für jeden hinhalten.
Die naheliegende Antwort auf die Feststellung der Gewalt an Behinderten wäre doch deren Schutz statt der Ausbeutung einer anderen Menschengruppe, die nur dank organisierter Gewalt so zahlreich zur Verfügung ist, das man ihre Ausbeutung zum „Beruf“ erklären kann.

Es gibt immer wieder Richter, die im Sinne dieser Gewaltmentalität, nach der die Frauen wie auch immer hinzuhalten haben für die Männerbedürfnisse (um die geht es primär, für Frauen käme keine einzige Fachfrau auf die Idee, eine „Fachstelle“ für sie einzurichten..), in den Vergewaltigungsprozessen es dem Mann als mildernden Umstand anrechnen, dass seine Frau sich sexuell verweigert habe. Klartext: wenn schon eine nicht hinhalten will für seine Bedürfnisse, muss er sich halt eine andere dazu suchen. Womit das Recht eines Mannes auf sexuelle Befriedigung mit Hilfe einer zum Objekt degradierten Frau, um deren Bedürfnisse es nicht geht (!) anerkannt wird. Wenn sie nicht so will wie er will, dann muss er sich halt anderswo schadlos halten am lebenden Objekt, mit Gewalt oder im Puff. Soweit die Logik der Bordellkunden und ihrer Treuhänder, die jeder Gewaltanwalt beherrscht und die auch von Frauen übernommen wird.

Die Linke hat da schon vorgearbeitet. Mit der Broschüre über die Prostitution von Frauen der Dritten Welt, die in der Schweiz zwangsprostituiert werden, verfasst von einer Linksanwältin aus Basel, die für die Umwandlung der illegalen (Zwangs-)Prostitution zu einem normalen Beruf mit «normalen Arbeitszeiten» plädierte, wurde der Weg weiter gebahnt für die volle Legalisierung der Frauenausbeutung in den Bordellen, gegen die auch die Regierungsrätin Barbara Schneider nichts einzuwenden hat. (Für andere Frauen, nicht für sich selber, findet sie das zumutbar.)

Die Globalisierung der Frauenausbeutung durch das internationale Bordell oder den globalen Harem lässt sich auch der linke «Tages-Anzeiger» nicht nehmen. Hier ist die Rede von Prostitution, nicht von sexueller Selbstbestimmung mit gleich freiwillig Beteiligten.
Wo diese Selbstbestimmung aufgrund der körperlichen und geistigen Verfasssung stark behindert ist, kann sie auch nicht durch Prostitution hergestellt werden. rvc

http://www.beobachter.ch/familie/artikel/behindertenprojekt-zaertlichkeiten-im-zwielicht/

JULI 2003


http://www.politik-forum.ch/threads/schweiz-geschlechtsverkehr-fuer-behinderte.2903/


http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Neue-Ausbildung-fuer-Sexualbegleiterinnen/story/17116477  (2.1.14)

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